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P / 2 Punktsystem [Rdn 2913]

Detlef Burhoff, Ralph Gübner
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Rdn 2914

 

Literaturhinweise:

Brock, Zur umfangreichen rechtlichen Einordnung des Punktehandels im Internet, DAR 2003, 484

Dauer, Verkehrszentralregister: Wann entstehen Punkte?, NZV 2007

593

Fromm, Geltung des Tattagprinzips nach dem Mehrfachtäter-Punktesystem auch zugunsten des Fahrerlaubnisinhabers?, VRR 2011, 208

Geiger, Auswirkungen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts auf das Verwaltungsrecht, DAR 2010, 373

Held, Rechtsmittel gegen die Anordnung der "MPU", VRR 2008, 215

Janker, Punktereduzierung durch Teilnahme an Aufbauseminaren oder verkehrspsychologischer Beratung – Voraussetzungen und Inhalte, DAR 2008, 166

ders., Wann "ergeben" sich die Punkte? Tattagprinzip oder Rechtskraftprinzip, SVR 2004, 1

Kalus, Fahrerlaubnis in der Praxis, 2011, 4. Kapitel

Kalus/Feiertag, Reaktionsmöglichkeiten der Fahrerlaubnisbehörden "außerhalb" der Regelungen des Punktesystems, DAR 2009, 7

Schäpe, Das neue Punktesystem im Überblick, DAR 1999, 92

Ziegert, Das neue Punktesystem, zfs 1999, 4

Zwerger, Problemfelder zum Punktesystem aus Sicht der Verwaltungsgerichtsbarkeit, zfs 2009, 128.

 

Rdn 2915

Seit dem 30.4.2014 hat das Mehrfachtäter-Punkt(e)system nach 40 Jahren ausgedient. Punkte werden aber auch weiterhin vergeben und gegenüber dem Betroffenen – bei einer entsprechenden Anzahl – Maßnahmen ergriffen. All das richtet sich seit dem 1.5.2014 nach dem → Fahreignungs-Bewertungssystem, Allgemeines, Rdn 1177 ff.

Siehe auch: → Fahrerlaubnis auf Probe, Rdn 1281; → Fahreignungsregister, Allgemeines, Rdn 1229; Fahreignungsregister, Übergangsvorschriften, Rdn 1259.

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