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Portugal / IV. Namensrecht

Prof. Dr. Erhard Huzel
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Rz. 45

Der vollständige Name eines Portugiesen bzw. einer Portugiesin scheint – mehr noch als die schon langen Namen von Spaniern[42] – "nicht endend wollend", für Außenstehende damit noch weniger "nachvollziehbar" und für die zumindest hierzulande in Formularen vorgesehenen Rubriken deutlich zu lang: Der Name einer Person setzt sich nämlich aus bis zu zwei Vornamen und bis zu vier Nachnamen (apelidos) zusammen. Dabei gilt: Hinsichtlich der Vornamen ist das portugiesische Namensrecht eher starr, hinsichtlich der Nachnamen besitzt es eine recht große Flexibilität.[43] Unter Nachname wird in den namensrechtlichen Vorschriften des Código Civil wie auch in denen der Personenstandsgesetze der bürgerlich-rechtliche Familienname verstanden mit der typischen Funktion, eine Person der Familie, zu der sie gehört, zuzuordnen[44] bzw. unter dem eine rechtsfähige Person im zivilen und im Rechtsleben auftritt. Die Zusammensetzung und Reihenfolge des Nachnamens, also des eigenen (individuellen) Familiennamens, ist dabei nicht reglementiert. Die Namensführung nach portugiesischem Recht ist stark individualisiert. Es können also etwa alle Nachnamen nur eines Elternteils übernommen werden oder auch nur einzelne Nachnamen dieses Elternteils, welche dann mit einzelnen Nachnamen des anderen Elternteils – in freier Reihenfolge – ergänzt werden (vgl. Art. 103 CRC – port. Personenstands-[Zivilregister-]Gesetz). Einen gemeinsamen einheitlichen Familiennamen kennt das portugiesische Recht nicht.[45] So heißt der frühere Präsident der EU-Kommission, der Portugiese BARROSO, mit vollem Namen José Manuel DURĀO BARROSO, der ehemalige Staatspräsident Portugals SOARES vollständig Mario Alberto NOBRE LOPES SOARES (Sohn des João SOARES und der Elisa NOBRE)[46] oder etwa die bekannten portugiesischen Fußba...

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