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Rumänien / O. Steuerrecht

Markus Piuk, Carmen Lupsan
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Rz. 147

Das rumänische Steuerrecht ist umfassend (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, lokale und andere Steuern und Abgaben) im Steuergesetzbuch vom 22.12.2003[25] ("SGB"), das am 1.1.2004 in Kraft getreten ist, geregelt. Hinsichtlich der Besteuerung des Einkommens juristischer Personen (jede Gesellschaft i.S.d. GesG, somit auch die S.R.L.) folgt das rumänische Steuerrecht dem System der doppelten Besteuerung des Unternehmensgewinns durch Besteuerung (1) des Bilanzgewinns der Gesellschaft (Körperschaftsteuer) und (2) der an den Gesellschafter ausgeschütteten Dividende (Dividendensteuer).

[25] Steuergesetzbuch (Codul Fiscal al României, MOF 927/2003) – "SGB".

I. Besteuerung der Gesellschaft

 

Rz. 148

Gemäß Art. 14 SGB sind rumänische juristische Personen grundsätzlich mit ihrem weltweiten Einkommen in Rumänien körperschaftsteuerpflichtig. Der rumänische Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 16 %, wobei die Bemessungsgrundlage als Differenz zwischen dem erzielten Einkommen und den steuerlich abzugsfähigen Ausgaben in einem Fiskaljahr, verringert um die steuerfreien Einkommen und zuzüglich nicht abzugsfähiger Ausgaben, zu verstehen ist. Die bedeutendste Ausnahme besteht zugunsten von Kleinstunternehmen (microintreprinderi),[26] deren Umsatz gem. Art. 515 SGB einem Körperschaftsteuersatz von 1 % (falls die Gesellschaft zumindest über einen Dienstnehmer verfügt) oder 3 % (falls die Gesellschaft keinen Dienstnehmer hat) unterliegt.

 

Rz. 149

Nach den Bestimmungen des SGB sind Lieferungen von Waren und Dienstleistungen, deren Liefer- bzw. Leistungsort in Rumänien liegt, sowie auch der Import von Waren und Dienstleistungen mehrwertsteuerbar. Die rumänische Umsatzsteuer beträgt derzeit 19 %. Ein ermäßigter Steuersatz von 9 % ist u.a. für Hotelübernachtungen, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Eint...

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