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Singapur / II. Scheme of Arrangement

Thomas Busching, Knut Unger
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Rz. 149

Eine Reaktionsmöglichkeit auf die Zahlungsunfähigkeit einer Pte. Ltd. ist ein so genanntes Scheme of Arrangement nach Sec. 63 IRDA. Es handelt sich dabei um eine Neuordnung der Kapitalstruktur bzw. der Schulden der Gesellschaft. Das Scheme of Arrangement ist ein freiwilliges Übereinkommen, das zwischen der Gesellschaft und ihren Gläubigern geschlossen wird, um bei Klagen der Gläubiger gegen eine insolvente Gesellschaft einen Vergleich mit dem Ziel zu schließen, eine zwangsweise Auflösung durch einen Dritten zu verhindern und dadurch einen vorteilhafteren Ausgang für die Gläubiger und die Gesellschafter zu ermöglichen. Hauptargument für ein solches Vorgehen ist oftmals, eine vorhandene Marktposition zu erhalten und die Fortführung der Geschäfte ohne Unterbrechung zu ermöglichen. Auf das Scheme of Arrangement wird immer dann zurückgegriffen, wenn eine negative Außenwirkung vermieden werden soll. Zugleich ermöglicht es der Geschäftsleitung, die Kontrolle über den Schuldenregulierungsprozess zu behalten.

 

Rz. 150

Verfahrensrechtlich gibt es fünf wesentliche Schritte:

1. Antrag bei Gericht unter Beilegung aller wesentlichen Informationen, wie beispielsweise die Klassifizierung von Gläubigern;
2. Einberufung der Gläubigerversammlung nebst Vorlage von Informationen zum vorgeschlagenen Vergleich, in dem Umfang, der notwendig ist, um den Gläubigern es zu ermöglichen, den Vorschlag wirtschaftlich zu beurteilen;
3. Prüfung der eingereichten Ansprüche von Gläubigern, die am Vergleich gebunden werden sollen;
4. Abstimmung über den Vergleich, wobei Bindungswirkung nur vorliegt, wenn die Zustimmung von mindestens 50 % der anwesenden Gläubiger oder Klasse von Gläubigern vorhanden ist und diese zudem 75 % des Wertes der zugelassenen Forderungen repräsentieren;
5. Erteilung der Zustimmu...

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