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Übersicht: Personengesellschaften

Dr. iur. Barbara Mayer
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Zusammenfassung

 
Überblick

Wer in Deutschland für Unternehmen, die private Vermögensverwaltung oder zu anderen Zwecken eine Gesellschaft gründen will, hat dafür verschiedene Gesellschaftsformen zur Auswahl. Im Grundsatz wird dabei zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden. Dieser Beitrag soll eine Übersicht zu Personengesellschaften geben und ihre wichtigsten Charakteristika und Arten darstellen.

1 Merkmale der Personengesellschaft

Alle Personengesellschaften haben bestimmte Eigenschaften gemein, die sie von den Kapitalgesellschaften, unterscheiden.

Sämtliche Personengesellschaften bauen auf der Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf. Sie sehen im Grundsatz die persönliche Mitarbeit und die Übernahme persönlicher Haftung durch alle Gesellschafter vor. Sie teilen auch andere Merkmale, so wie die Regelungen zu ihrer Gründung, der Selbstorganschaft und die Übertragbarkeit ihrer Anteile.

1.1 Gründung und Gesellschafterzahl

Personengesellschaften entstehen durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, ohne dass dabei eine (Schrift-) Form eingehalten werden müsste oder eine Eintragung erforderlich wäre. Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zu fördern und die vereinbarten Beiträge zu leisten. Zur Gründung und Fortführung von Personengesellschaften sind immer mind. zwei Gesellschafter erforderlich, Einpersonengesellschaften sind nicht möglich. Reduziert sich die Gesellschaft auf einen Gesellschafter, wird sie automatisch beendet. Dem übrig gebliebenen Gesellschafter wächst das bestehende Gesellschaftsvermögen an. Eine Höchstzahl an Gesellschaftern gibt es von Gesetzes wegen nicht.

1.2 Registerpflicht

Personengesellschaften sind – mit Ausnahme der Gesellschaft bürgerlichen Rechts – verpflichtet, sich in das Handels- oder Partnerschaftsregister eintragen zu lassen. Für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ...

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