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Unternehmensbeteiligung als Arbeitslohn

Michael Winter, Prof. Dr. Sascha Dawo
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Einräumung einer Unternehmensbeteiligung
  • Wertsteigerung
  • Steuerpflichtiger Arbeitslohn

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto"
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Gehälter 4120 6020   Löhne und Gehälter
Verbindlichkeiten Lohn und Gehalt 1740 3720   Sonstige Verbindlichkeiten

So kontieren Sie richtig!

Räumt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine Unternehmensbeteiligung ein, sind die auf den Beteiligungskonten der betreffenden Mitarbeiter gutgeschriebenen Gewinnanteile steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Die Buchung erfolgt auf das Konto "Löhne" 4110 (SKR 03) bzw. 6010 (SKR 04) oder auf das Konto "Gehälter" 4120 (SKR 03) bzw. 6020 (SKR 04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt" 1740 (SKR 03) bzw. 3720 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Löhne/Gehälter

an Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Eine GmbH räumt dem GmbH-Geschäftsführer eine Unternehmensbeteiligung ein

Hans Groß ist Geschäftsführer der X-GmbH. Diese räumte ihm eine unternehmerische Beteiligung an dem von ihm geleiteten Profitcenter i. H. v. 100.000 EUR ein. Die Erfolgs- und Verlustbeteiligung richtet sich nach der Gesamtkapitalrendite des Profitcenters. Beim altersbedingten Ausscheiden von Hans Groß aus der X-GmbH hatte die Unternehmensbeteiligung einen Wert von 120.000 EUR. Diese wurde Hans Groß ausbezahlt.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4120/6020 Gehälter 120.000 1740/3720 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 120.000

3 Der GmbH-Geschäftsführer muss die Unternehmensbeteiligung als Arbeitslohn versteuern

Der Geschäftsführer muss die Unternehmensbeteiligung als Arbeitslohn versteuern. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 29.8.2007[1] entschieden.

Danach beruht der Wertsteigerungsbetrag auf dem Dienstverhältnis, denn ohne das bei Abschluss des Unternehmensbeteiligungsbetrags bestehende Dienstverhältnis w...

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