Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Wohnflächenverordnung / 2 Berechnungsregeln

Ulf Wollenzin
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Die wesentlichen Regelungen über die Anrechnung von Raumteilen nach der WoFlV im Vergleich mit den Regelungen der §§ 42 bis 44 der II. BV sind Folgende (in alphabetischer Folge):

 
Raumteil Regelung nach WoFlV Regelung nach II. BV
Abstellraum außerhalb der Wohnung zählt nicht zur Wohnfläche wie WoFlV
Badewanne Stellfläche gehört zur Wohnfläche wie WoFlV
Balkon anrechenbar mit ¼ der Grundfläche anrechenbar bis zu ½
bauordnungswidrige Räume zählen nicht zur Wohnfläche wie WoFlV
Bodenraum zählt nicht zur Wohnfläche wie WoFlV
Dachgarten anrechenbar mit ¼ der Grundfläche anrechenbar bis zu ½
Duschwanne Stellfläche gehört zur Wohnfläche wie WoFlV
Einbaumöbel Stellfläche gehört zur Wohnfläche wie WoFlV, falls Grundfläche mind. 0,5 m2
Fensterbekleidung/-umrahmung zählt zur Wohnfläche wie WoFlV
Fensternischen, nicht bis zum Fußboden reichend und weniger als 0,13 m tief zählt nicht zur Wohnfläche wie WoFlV
Garage zählt nicht zur Wohnfläche wie WoFlV
Geschäftsräume zählen nicht zur Wohnfläche wie WoFlV
Heizgerät Stellfläche gehört zur Wohnfläche wie WoFlV
Heizungsraum zählt nicht zur Wohnfläche keine Regelung
Herd Stellfläche gehört zur Wohnfläche wie WoFlV
Hobbyraum anrechenbar mit ½ der Grundfläche keine Regelung
Keller zählt nicht zur Wohnfläche wie WoFlV
Klimagerät Stellfläche gehört zur Wohnfläche wie WoFlV
Loggia anrechenbar mit ¼ der Grundfläche anrechenbar bis zu ½
Öfen Stellfläche gehört zur Wohnfläche wie WoFlV
Pfeiler zählt nicht zur Wohnfläche, falls die Höhe über 1,5 m und die Grundfläche mehr als 0,1 m2 beträgt zählt nicht zur Wohnfläche, falls der Pfeiler raumhoch ist und die Grundfläche mehr als 0,1 m2 beträgt
Raumteile, Höhe mind. 2 m zählt voll zur Wohnfläche wie WoFlV
Raumteile, Höhe zwischen 1 m und 2 m zählt mit ½ der Grundfläche zur Wohnfläche wie WoFlV
Raumteile, ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Gemeinschaftliches Eigentum: Erhaltungspflicht / 1 Leitsatz
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer (ZertVerwV) / 7.1 Betreten
    0
  • Tierhaltung – Verbot nur aus sachlichen Gründen zulässig / 5 Entscheidung
    0
  • Wohnungseigentümerversammlung (ZertVerwV) / 1.4.1 Wohnungseigentümer
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Betriebskosten in der Praxis
Betriebskosten in der Praxis
Bild: Haufe Shop

Fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen sind der häufigste Streitpunkt mit Mieter:innen. Das Buch unterstützt Sie bei Ihrer Betriebskostenabrechnung und hilft, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Jetzt in der aktualisierten 11. Auflage!


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren