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ZAP 7/2022, beA Aktive Nutzungspflicht: Ihre Fragen – un ... / 9. Überprüfung der Eingangsbestätigung des Gerichts

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Frage: Im "Gesendet"-Ordner gibt es die Spalte "Übermittlungsstatus". Wenn dort "Erfolgreich" steht, kann man dann verbindlich davon ausgehen, dass die versendete Nachricht beim Gericht (oder beim gegnerischen Anwalt) eingegangen ist? Oder muss noch zusätzlich etwas im Protokoll überprüft werden?

Antwort: Nein, es genügt nicht, wenn in der Nachrichtenübersicht "Erfolgreich" steht. Sie müssen die gesendete Nachricht öffnen und dann nach unten scrollen. Unterhalb des Feldes "Nachrichtentext" finden Sie die automatisierte Eingangsbestätigung des Gerichts gem. § 130a Abs. 5 ZPO: Dort heißt es: "Ein elektronisches Dokument ist eingegangen, sobald es auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung des Gerichts gespeichert ist. Dem Absender ist eine automatisierte Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs zu erteilen." Maßgeblich ist also der sog. Intermediär, der Justizserver des Gerichts, unabhängig davon, wann es bei Gericht ggf. ausgedruckt wird oder dem Richter vorliegt. Bei der automatisierten Bestätigung wird der Empfänger angezeigt, danach der Übermittlungscode "0800", der Meldungstext lautet entweder auf Englisch: "Request executed, dialog closed" oder auf Deutsch: "Auftrag ausgeführt, Dialog beendet". Danach folgt die OSCI-Nachrichten-ID, unter der die Nachricht auf dem Justizserver gespeichert wurde und der Hinweis, wann die Nachricht zugegangen ist. Zusätzlich steht dann bei Übermittlungsstatus "Erfolgreich". Mit einem Klick auf die dahin befindliche Lupe kann man das Übermittlungsprotokoll aufrufen, dort wird der Eingang auf dem Justizserver sekundengenau angezeigt. Nach der Überprüfung sollte man direkt in der gesendeten Nachricht diese mit dem Button "Exportieren" auf den eigenen Rechner speichern. In der ZIP-Datei, die das beA dazu erstellt, befindet sich die Date...

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