Am 7. und 8.11.2024 fand, online und in Präsenz im Hotel Hafen Hamburg, symbolhaft den Horizont erweiternd mit Blick über die Elbe, das Norddeutsche Erbrechtsforum nun schon zum 17. Mal statt, eine für Erbrechtler in ganz Deutschland feste Institution, um mit den Entwicklungen im Erbrecht Schritt zu halten. Die wissenschaftliche Leitung lag erstmals bei RA, FA ErbR und Notar Dr. Pierre Plottek, Bochum, und RA, FA ErbR, FA SozR und Notar UIf Schönenberg-Wessel, Kiel, die zugleich als Moderatoren agierten, in fachlich berufenen Händen.
Traditionsgemäß stellt das Norddeutsche Erbrechtsforum nicht ein bestimmtes Thema in den Mittelpunkt, sondern versammelt Vorträge aus allen Bereichen des Erbrechts, bei besonderer Berücksichtigung der Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten und zu fachlich verselbstständigten Bereichen des Erbrechts wie etwa dem Recht der Vorsorgevollmacht und dem Internationalen Erbrecht. Die Themenauswahl und ihre chronologische Anordnung erwiesen sich als ebenso treffend wie die Wahl der Referenten, sämtlich ausgewiesene Experten.
Nach einer kurzen Begrüßung durch RA und Notar Schönenberg-Wessel, der hier den krankheitsbedingt ausgefallenen RA und FA ErbR Gerd Uecker vertrat, referierten RAin und FAin ErbR Dr. Eva Kreienberg und Ri‘inAG Ursula Düll, beide aus Kaiserslautern, über "Ausgewählte Probleme im Nachlassverfahren aus anwaltlicher und richterlicher Sicht". In einem geschickt choreografierten Dialog behandelte Frau RAin und FAin ErbR Dr. Kreienberg praktische Fragen im Erbscheinsverfahren und überlies es dann ihrer Mitreferentin Ri‘inAG Düll, seltene Einblicke in die nachlassgerichtliche Praxis zu gewähren.
Sodann durfte ich selbst über "Das Europäische Nachlasszeugnis im Praxistest" sprechen. In einer Gesamtdarstellung von der Beantragung über das Verfahren bis hin zur Erteilung und Verwendung des Europäischen Nachlasszeugnisses ging ich vertieft auf praktische Schwierigkeiten und aktuelle Entwicklungen in diesem wichtigen Bereich des Internationalen Erbrechts ein.
Mir folgte RA und FA ErbR Dr. Dietmar Kurze aus Berlin mit einem Vortrag zu "Vorsorgevollmacht und Co. – Gestaltung und Anwendung nach der Reform" nach. Im Zentrum der Betrachtungen des bekannten Spezialisten für Vorsorgevollmachten und das Betreuungsrecht stand die seit dem 1.1.2023 in Kraft befindliche Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts und ihre Auswirkungen auf die Gestaltungspraxis.
Der zweite Tag des Erbrechtsforums wurde eröffnet mit einem Vortrag von RAin, FAin ErbR, FAin FamilienR Dr. Judith Krämer aus Hamburg über "Schnittstellen des Erbrechts zum Familienrecht". Unter dem Untertitel "Raus aus dem Tunnelblick!" nahm die Referentin die Teilnehmer mit auf das für viele unsichere Terrain des für das Erbrecht relevanten Familienrechts, mit näheren Betrachtungen zum Minderjährigen, zur Abstammung, zur Adoption, zum Ehegattenerbrecht und zur Bedarfsabfindung.
Prof. Dr. Ludwig Kroiß aus Nußdorf, Bayern, trug im Anschluss zu "Auslegungen letztwilliger Verfügungen" vor. In seinem Vortrag kombinierte er didaktisch geschickt eine Auffrischung der Grundsätze mit der Erörterung wiederkehrend anzutreffender praktischer Probleme und gab den Teilnehmenden so praktisches Handwerkszeug für ihre eigene Praxis an die Hand.
Sodann stellte die Hamburger RAin Dr. Anna Viola Schön in einem von ihrer Dissertation aus dem Jahr 2023 inspirierten Vortrag über "Die Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament" typisierte Pflichtteilsstrafklauseln einschließlich damit zusammenhängender Probleme mit einem besonderen Augenmerk auf Patchwork-Situationen dar und gab Handreichungen für die Lösung dieser Probleme.
RA, FA ErbR, FA SozR und Notar Schönenberg-Wessel aus Kiel referierte über "Das Behindertentestament". Er stellte den Erbrechtlern weniger vertraute Regelungen des Sozialrechts anschaulich dar und machte so die dann dargestellten klassischen Gestaltungen sinnfällig. Schließlich wandte er sich in einem eigenen Abschnitt noch praktischen Problemen und deren Lösung zu und gab mit Mustern Werkzeuge für die Gestaltungspraxis an die Hand.
Den Abschluss bildete in diesem Jahr der Vortrag von VorsRiBGH Prof. Dr. Christoph Karczewski aus Karlsruhe zur "Rechtsprechung des BGH zum Erbrecht". Die von ihm berichteten Entscheidungen betrafen das Pflichtteilsrecht, Testamente einschließlich der Testamentsvollstreckung, Vor- und Nacherbschaft, verfahrensrechtliche Fragen und das Internationale Erbrecht. In gewohnter Klarheit brachte er den Teilnehmern die aktuelle Rechtsprechung zum Erbrecht nahe.
Wie eingangs bereits erwähnt fand das Forum in Präsenz und als Webinar statt. Die Moderatoren achteten sorgfältig darauf, dass alle Wortbeiträge in Mikrofone gesprochen wurden und so auch für die Online-Teilnehmer hörbar waren. Gegenüber der Online-Teilnahme bot die Teilnahme in Präsenz die weitere Möglichkeit, bei zwei Arbeitsessen und regelmäßigen Pausen in den Austausch zu gehen und die Themen der Vorträge zu vertiefen. Das bewährte Format des Forums wi...