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ZErb 12/2021, Erbrechtssymposium 2021

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Am 8.10. und 9.10. fand in Heidelberg das 24. Deutsche Erbrecht-Symposium statt. Auch in diesem Jahr wurde die Veranstaltung als Hybridveranstaltung angeboten, vor Ort mit 59 Teilnehmern. Es herrschte eine Atmosphäre wie im Fernsehstudio. Moderiert wurde die Veranstaltung von Herrn FAErbR Michael Rudolf und Herrn FAErbR Jan Bittler.

Eröffnen durfte erstmals Herr FAErbR Dr. Dietmar Kurze. Mit Witz und Charme begann er seinen Vortrag zu den verschiedenen Vermächtnisarten. Er erörterte insbesondere die Möglichkeit der flexiblen und genauen Gestaltung sowie die Sicherung der Durchsetzung des Erblasserwillens. Daneben referierte er zum Gläubigerschutz und zur Abgrenzung zur Auflage oder (überquotalen) Teilungsanordnung. Hervorgehoben wurde zuletzt das Supervermächtnis nebst entsprechender Nutzung der Freibeträge.

Im fliegenden Wechsel betrat sodann Herr FAStR Dr. Marc Jülicher die Bühne, um die Fäden aufzugreifen und die steuerrechtliche Bedeutung der Vermächtnisse nebst diesbezüglicher BFH-Rechtsprechung zu erörtern. Es folgte ein Schlenker zum Vindikationslegat und zur Begünstigungsmöglichkeit des Verschaffungsvermächtnisses, das nicht in den Nachlass fällt. Die Problematik von zeitkritischen Zwischenerwerben sowie die Gewinnrealisierung beim Durchlaufen der Erbschaft und Doppelbesteuerungen bei Vor- und Nachvermächtnissen wurden ebenfalls besprochen.

Nach der Kaffeepause übernahm Herr Prof. Dr. Matthias Loose das Mikrophon und es begann die jährliche Reise durch die aktuelle BFH-Rechtsprechung zum Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht. Dargelegt wurde u.a. die nunmehrige eingeschränkte Berücksichtigungsfähigkeit von Schulden und Lasten (§ 10 Abs. 6 ErbStG) und die daraus resultierenden Problematiken. Sodann folgten Ausführungen zu der Übertragung von Betriebsvermögen und Zuwe...

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