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zfs 03/2019, Rechtsschutzfall bei Klage auf Löschungsbewilligung nach Widerruf eines Darlehensvertrags; Voraussetzungen der Schadenminderungsobliegenheit

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VVG § 82; AKB 2020 § 4 Abs. 1 lit. c

Leitsatz

1. Widerruft ein VN einen Darlehensvertrag und verweigert der Kreditgeber anschließend die Löschung der für das Darlehen bestellten Grundschuld, so liegt der den Rechtsschutzfall auslösende Pflichtenverstoß in der Zurückweisung des Widerrufs und der Rückabwicklung des Vertrages.

2. Gegen die Erforderlichkeit einer Klage auf Löschungsbewilligung spricht nicht, dass die Grundschuld auch Ansprüche aus dem Rückabwicklungsverhältnis sichert.

(Leitsätze der Schriftleitung)

OLG Hamm, Urt. v. 31.10.2018 – 20 U 35/18

Sachverhalt

Die Kl. nehmen die Bekl. aus einer Rechtsschutzversicherung, der die ARB 2013 zugrunde lagen, auf Feststellung in Anspruch, dass die Bekl. bedingungsgemäßen Deckungsschutz für beabsichtigte Klagen gegen zwei Kreditinstitute auf Erteilung von Löschungsbewilligungen für Grundschulden zu gewähren habe.

Im Jahre 2008 schlossen die Kl. zur Finanzierung des Erwerbs eines Grundstücks nebst selbstgenutzter Immobilie einen Darlehensvertrag über einen Nettokreditbetrag von 150.000 EUR mit der X. Im Jahre 2014 vereinbarten sie einen weiteren Darlehensvertrag mit der Y über einen Nettokreditbetrag von insgesamt 165.000 EUR, der teils zur Ablösung des Darlehens bei der X, teils zur Finanzierung nicht genehmigungspflichtiger Renovierungsmaßnahmen bestimmt war. Als Sicherheit bestellten die Kl. sowohl zugunsten der X als auch zugunsten der Y jeweils eine Grundschuld an dem 2008 erworbenen Grundstück. Beide Grundpfandrechte sicherten nach den zugrunde liegenden Sicherungsverträgen jeweils auch Ansprüche der Bank aus etwaigen Rückabwicklungsverhältnissen. Im Februar 2016 erklärten die Kl. gegenüber der S und gegenüber der Y den Widerruf ihrer auf den Abschluss des jeweiligen Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung. Beide Kreditinstitute wiesen ...

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OLG Hamm 20 U 35/18
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Rechtsschutzversicherung: Widerruf eines Darlehensvertrags  Leitsatz (amtlich) Widerruft ein Rechtsschutzversicherter ein grundschuldgesichertes Bankdarlehen (wegen fehlerhafter Belehrung), so kann er ggf. - so auch hier - ...

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