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zfs 07/2010, Probleme bei der Abwicklung und Abrechnung von KfzLeasingverträgen

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I. Ausgangslage

Tagtäglich werden etwa 4.500 Leasingverträge rückabgewickelt. Mit den dabei auftretenden Problemen befasst sich dieser Beitrag. Die Situation hat sich dadurch verschärft, dass die in wirtschaftlich stabilen Zeiten kalkulierten Restwerte derzeit auf dem Gebrauchtwagenmarkt nicht zu realisieren sind. Den Verlust trägt, wer das Restwertrisiko übernommen hat. Für ihn wird das Leasing zur "Freude am Zuzahlen". Je nach Vertragsart sind die Risiken unterschiedlich verteilt.

II. Vertragsspezifische Abwicklungsmodalitäten

1. Kfz-Leasingverträge mit offenem Restwert

Bei Verträgen mit offenem Restwert, zu denen die für das Kfz-Leasing bedeutsamen "Verträge mit Restwertabrechnung" und die nicht so häufig vorkommenden "Verträge mit vorzeitiger Kündigungsmöglichkeit gegen Abschlusszahlung" gehören, hat der Leasingnehmer das Fahrzeug am Vertragsende an den Leasinggeber zurückzugeben. Dieser muss es bestmöglich verwerten und anschließend den Vertrag mit dem Leasingnehmer abrechnen. Kommt der Leasingnehmer seiner Rückgabepflicht nicht nach, schuldet er dem Leasinggeber die Leasingraten für die Dauer der Vorenthaltung. Liegt der erzielte Erlös über dem kalkulierten Restwert, bekommt der Leasingnehmer davon einen Teilbetrag. Beim Vertrag mit Restwertabrechnung sind es im Regelfall 75 % des nach Abzug der Verwertungskosten verbleibenden Erlöses, während beim vorzeitig kündbaren Vertrag mit Abschlusszahlung der Erlös mit 90 % in die Vertragsabrechnung eingestellt wird. Beides hat steuerliche Gründe. Ist der Erlös geringer als der kalkulierte Restwert, muss der Leasingnehmer den Fehlbetrag ausgleichen. Voraussetzung hierfür ist eine transparente Vertragsgestaltung.

2. Verträge mit Andienungsrecht

Der Leasingvertrag mit Andienungsrecht verschafft dem Leasinggeber ein Wahlrecht. Er kann das Fahrzeug dem Leasingnehmer entweder zum Kauf andienen oder die Verwertung selbst in die Hand nehmen. Im Falle der Andienung mus...

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