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EuGH Urteil vom 19.07.2012 - C-250/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zollbefreiung, Einfuhrumsatzsteuerbefreiung, Begriff des Straßenfahrzeugs, Treibstoff in Landfahrzeugen, Treibstoff in Lokomotiven

Leitsatz (amtlich)

Die Art. 112 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates vom 28. März 1983 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 1315/88 des Rates vom 3. Mai 1988 geänderten Fassung, 107 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates vom 16. November 2009 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen, 82 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 83/181/EWG des Rates vom 28. März 1983 zur Festlegung des Anwendungsbereichs von Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe d) der Richtlinie 77/388/EWG hinsichtlich der Mehrwertsteuerbefreiung bestimmter endgültiger Einfuhren von Gegenständen in der durch die Richtlinie 88/331/EWG des Rates vom 13. Juni 1988 geänderten Fassung und 84 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2009/132/EG des Rates vom 19. Oktober 2009 zur Festlegung des Anwendungsbereichs von Artikel 143 Buchstaben b und c der Richtlinie 2006/112/EG hinsichtlich der Mehrwertsteuerbefreiung bestimmter endgültiger Einfuhren von Gegenständen sind dahin auszulegen, dass sie keine Anwendung auf Lokomotiven finden.

Normenkette

VO 918/83/EWG Art. 112 Abs. 1; EGV 1186/2009 Art. 107 Abs. 1; EWGRL 181/83 Art. 82 Abs. 1; EGRL 132/2009 Art. 84 Abs. 1

Beteiligte

Lietuvos gelezinkeliai

Lietuvos gelezinkeliai AB

Muitines Departamentas prie Lietuvos Respublikos Finansu Ministerijos

Vilniaus teritorine muitine

Verfahrensgang

Mokestiniu gincu komisija prie Lietuvos (Litauen) (Urteil vom 17.05.2011; ABl. EU 2011, Nr. C 226/27)

Tatbestand

„Zollfreie und von der Mehrwertsteuer befreite Einfuhr von Waren ‐ Treibstoff in den Hauptbehältern von Landkraftfahrzeugen ‐ Begri...

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    Einfuhrumsatzsteuer, Steuerbefreiung, Einfuhr von Treibstoff in Lokomotiven
    Einfuhrumsatzsteuer, Steuerbefreiung, Einfuhr von Treibstoff in Lokomotiven

      Sachverhalt Bei dem Verfahren ging es um die endgültige Steuerbefreiung der Einfuhr von Treibstoff in den Hauptbehältern von Personenkraftfahrzeugen, Nutzfahrzeugen und Krafträdern im Sinne von Art. 82 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 83/181/EWG des Rates ...

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