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Schleswig-Holsteinisches OLG Urteil vom 25.02.2025 - 20 U 2/24 Kart

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Leitsatz (amtlich)

In einem Rechtsstreit wegen eines behaupteten Kartellrechtsverstoß steht einer ursprünglich wirksam vereinbarten Gerichtsstandsvereinbarung ein ungeschriebenes Derogationsverbot entgegen, wenn der Rechtsstreit, selbst wenn die Anwendung materiellen deutschen und europäischen Kartellrechts sichergestellt wäre, an ein Gericht eines Staates prorogiert wird, das infolge des Austritts dieses Staates aus der Europäischen Union nicht mehr berechtigt ist, zur Auslegung von Gemeinschaftsrecht ein Verfahren zur Vorabentscheidung nach Art. 267 Abs. 2 AEUV einzuleiten.

Verfahrensgang

LG Kiel (Aktenzeichen 13 O 188/21)

Tenor

Auf die Berufung der Klägerinnen wird das angefochtene Urteil aufgehoben, soweit die Klage abgewiesen worden ist.

Der Rechtsstreit wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Kiel zurückverwiesen.

Die Berufung der Beklagten zu 2) wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Gründe

I. Die Parteien sind durch die Teilnahme der Klägerinnen am Visakartensystem der Beklagten miteinander verbunden. Sie streiten um die Rechtmäßigkeit der dabei vereinbarten Gebührenregelung.

Die Klägerinnen geben im Rahmen der von ihnen angebotenen Finanzdienstleistungen auch Visakarten an ihre Kunden aus. Trägerin des Visa-Zahlungssystems war seit dem Jahr 1976 die aus rund 20.000 Banken bestehende Mitgliederorganisation Visa International Association. Aus ihr spaltete sich im Jahr 2004 für das Europageschäft die von 3.000 Banken - darunter die Dachorganisation der Klägerinnen, der DSGV - getragene Beklagte zu 1 Visa Europe Ltd. ab. Für das weltweite Geschäft im Übrigen wurde im Jahr 2007 als Aktiengesellschaft die Beklagte zu 2 Visa Inc. gegründet. Die Anteile der bisherigen Mitgliedsbanken wurden im Jahr ...

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