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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 4.1 Allgemeines

Ewald Dötsch, Helmut Krämer
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Tz. 47

Stand: EL 78 – ET: 08/2013

Nach § 38 Abs 3 S 1 KStG wird die KSt nicht erhöht, soweit eine von der KSt befreite Kö Leistungen vornimmt an

• einen unbeschr stpfl von der KSt befreiten AE oder an
• eine jur Pers d öff Rechts.

Nach dem S 3 des § 38 Abs 3 KStG gilt die vorstehende Ausnahmeregelung von der Pflicht zur KSt-Erhöhung nicht (Rückausnahme), soweit die Leistung auf Anteile entfällt, die in einem stpfl wG des AE oder in einem nicht von der KSt befreiten BgA gehalten werden.

Nach § 38 Abs 3 S 2 KStG ist der AE verpflichtet, der ausschüttenden Kö seine Befreiung durch eine Bescheinigung des FA nachzuweisen, es sei denn, er ist eine jur Pers d öff Rechts.

Die Regelung des § 38 Abs 3 KStG entspr vollinhaltlich der des § 40 S 1 Nr 3 KStG 1999.

 

Tz. 48

Stand: EL 62 – ET: 02/2008

Auch eine von der KSt befreite Kö kann, wenn sich ein Ausschüttungsverbot nicht aus anderen Vorschriften ergibt (zB aus § 55 Abs 1 Nr 1 AO für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Kö), GA vornehmen.

Stbefreite Kö verfügen aus der Zeit der Gliederungsrechnung in aller Regel über Altbestände bei dem Teilbetrag EK 02, in dem ihre stfreien Vermögensmehrungen bis zum Jahr 2000 ihren Niederschlag gefunden haben. Zugänge zum EK 02 können sich ab dem Jahr 2001 wegen In-Kraft-Tretens des KStG nur noch in Sondersituationen (Umwandlung) ergeben.

 

Tz. 49

Stand: EL 62 – ET: 02/2008

Wenn eine stbefreite Kö eine GA vornimmt und wenn dafür nach § 38 Abs 1 S 4 KStG der Teilbetrag EK 02 als verwendet gilt, kommt es – wie im zeitlichen Geltungsbereich des Anrechnungsverfahrens – auch während der 18-jährigen Übergangszeit nach dem Systemwechsel zu einer KSt-Erhöhung. Nach § 5 Abs 2 Nr 3 KStG ist die St-Befreiung der Kö insoweit eingeschränkt, dh die Kö schuldet die KSt-Erhöhung (s § 5 Abs 2 KStG Tz 10–12).

 

Tz. 50

St...

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Ausgewählte Literaturhinweise: Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eisgruber, Unternehmens-StRef 2001: Das Halbeink-Verfahren auf der Ebene der Kö, DStR 2000, 1493; Frotscher, Die kstliche ...

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