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Fahrergestellung durch Arbeitgeber – Arbeitslohn

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Kommentar

Stellt ein Arbeitgeber seinen Vorstandsmitgliedern für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in einem büromäßig eingerichteten Dienstwagen unentgeltlich einen Fahrer zur Verfügung, so liegt hierin für die Vorstandsmitglieder ein geldwerter Vorteil ( § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG , Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte/Betrieb ).

 

Link zur Entscheidung

BFH, Urteil vom 27.09.1996, VI R 84/95

Zur Erläuterung:

Die Gestellung eines Dienstfahrzeugs durch den Arbeitgeber für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte führt bereits nach der bisherigen Rechtsprechung zu einer als Arbeitslohn zu bewertenden geldwerten Zuwendung an den Arbeitnehmer, wenn dieser das Fahrzeug wegen Sondereinsätzen außerhalb der Dienstzeit ständig zur Verfügung haben muß (BFH, Urteil v. 20. 12. 1991, VI R 116/89, BStBl 1992 II S. 308). Für diese aus Gründen der Rechtsklarheit gebotene rechtliche Beurteilung ist es ohne Bedeutung, aus welchen Gründen der Arbeitnehmer das Dienstfahrzeug zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen muß oder kann.

Diese Erwägungen, die für die Gestellung des Fahrzeugs gelten, treffen für die unentgeltliche Überlassung eines Fahrers gleichermaßen zu. Dies gilt auch dann, wenn der benutzte Dienstwagen büromäßig ausgestattet oder eingerichtet ist. Denn der Umstand, daß ein Arbeitnehmer bei büromäßiger Ausstattung seines Dienstfahrzeugs und der Gestellung eines Fahrers die von ihm geschuldete Arbeit bereits während der Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erbringen kann, wirkt sich auch für ihn vorteilhaft aus. Er kann dadurch die sonst erforderliche Dauer seines Aufenthalts an der regelmäßigen Arbeitsstätte verkürzen und damit die ihm für nichtberufliche Zwecke zur Verfügung stehende Zeitspanne vergrößern. Zu Recht weist der BFH in der vorstehend m...

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    BFH VI R 84/95
    BFH VI R 84/95

      Entscheidungsstichwort (Thema) Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Gestellung eines Dienstfahrzeugs und eines Fahrers durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn  Leitsatz (amtlich) Stellt ein Arbeitgeber seinen Vorstandsmitgliedern für die Fahrten ...

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