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Verfassungswidrigkeit der Zweitwohnungsteuer bei berufsbedingtem Doppelwohnsitz von Eheleuten

Prof. Dr. Dietmar Gosch
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Leitsatz

Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, diskriminiert die Ehe und verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG.

 

Normenkette

Art. 6 Abs. 1, Art. 105 Abs. 2a GG

 

Sachverhalt

1. Der Beschwerdeführer im Verfahren 1 BvR 1232/00 ist in Hannover als Beamter in einem Ministerium beschäftigt. Er hat in Hannover eine als Nebenwohnung angemeldete Wohnung gemietet, von der aus er werktags seiner Arbeit nachgeht. Außerdem bewohnt er gemeinsam mit seiner Ehefrau und seiner Tochter eine als Hauptwohnung angemeldete Wohnung in E., wo seine Ehefrau als Beamtin in der Kommunalverwaltung berufstätig ist und seine Tochter die Schule besucht.

Die Landeshauptstadt Hannover erhebt seit 1994 eine Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.

Die Zweitwohnungsteuer bemisst sich nach der im Besteuerungszeitraum (das Kalenderjahr oder der Teil des Kalenderjahrs, in dem die Steuerpflicht besteht) geschuldeten Nettokaltmiete. Der Steuersatz beträgt 8 % der Bemessungsgrundlage.

2. In der Sache 1 BvR 2627/03 lagen die Dinge ähnlich: Der in Dortmund berufstätige Beschwerdeführer ist mit Nebenwohnsitz in Dortmund und mit Hauptwohnsitz in M., wo seine Ehefrau berufstätig ist, gemeldet. Die Stadt Dortmund setzte die Zweitwohnungsteuer entsprechend fest.

 

Entscheidung

Aus den erwähnten Gründen gab das BVerfG den Beschwerdeführern in der Sache Recht. Darin liegt zugleich eine "institutionelle Backpfeife" des BVerfG gegenüber dem BVerwG. Denn dieses hatte in der Sache des Hannoveraner Ehepaars kurzerhand anders entschieden.

Dessen Urteil vom 12.4.2000, 11 C 12/99 (BVerwGE 111, 122) wurde deswegen aufgehoben.

 

Hinwe...

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    BVerfG 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03
    BVerfG 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03

      Entscheidungsstichwort (Thema) Verfassungswidrigkeit der Zweitwohnungsteuer bei berufsbedingter Zweitwohnung  Leitsatz (amtlich) Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht ...

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