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TRBS 3121: Betrieb von Aufzugsanlagen / Anhang 3 Anforderungen an den Betrieb von Feuerwehraufzügen

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1 Anwendungsbereich

Dieser Anhang ergänzt die TRBS 3121 um besondere Anforderungen an Feuerwehraufzüge.

2 Begriffsbestimmung

Siehe Begriffsbestimmungen in Anhang 3 der TRBS 1201 Teil 4 "Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen".

3 Pflichten des Betreibers/Arbeitgebers

3.1 Allgemeine Anforderungen

Der Betreiber von Feuerwehraufzügen hat dafür Sorge zu tragen, dass die, über die normalen/normativen Anforderungen an Aufzugsanlagen hinaus, zusätzlichen Anforderungen für Feuerwehraufzüge, welche im Not- oder Brandfall von der Feuerwehr zur Beförderung von Einsatzkräften, Material sowie zur Rettung von Personen eingesetzt werden, umgesetzt werden. Diese zusätzlichen Anforderungen und notwendige Prüfungen sind in den jeweiligen Rechtsbereichen geregelt (Baurecht, Umweltrecht, Arbeitsschutz und Produktsicherheit). Vorgaben von zuständigen Feuerwehren oder Brandschutzdienststellen sind, sofern vorhanden, ebenfalls zu berücksichtigen.

Prüfungen, die in direktem Zusammenhang mit einer Aufzugsanlage durchzuführen sind bzw. den Aufzug steuern, sind ggf. unter Beteiligung der Fachkräfte des jeweiligen Gewerkes durch die ZÜS zu dokumentieren.

3.2 Erforderliche Unterlagen und Dokumente zu den im Folgenden beschriebenen Einrichtungen

Betreiber von Feuerwehraufzügen müssen für die sichere Verwendung gültige und rechtsverbindliche Unterlagen und Dokumente aus relevanten Rechtsbereichen vorhalten.

1.

Brandmeldeanlage (BMA)

Die BMA ist für die externe Ansteuerung der Funktionen eines Feuerwehraufzuges durch die Erkennung eines Brandes erforderlich.

Für die Notwendigkeit einer BMA kann eine materielle Anforderung aus dem Baurecht oder den zugehörigen Sonderbauverordnungen bestehen. Die Prüfplicht ergibt sich hierbei baurechtlich nur für Anlagen, für die eine im Baurecht geregelte Prüfpflicht besteht. Eine Aufzeichnung über eine durchgeführte Prüfung ist erforderlich.

Die ordnungsgemäße Installation der BMA ist eine Verpflichtung des Errichters der technischen Anlage...

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