Ein innerhalb des Sondereigentums verlegter Estrich ist Bestandteil des Gemeinschaftseigentums, da die Wärme- und Schallisolierung zu den konstruktiven und wesentlichen Gebäudemerkmalen zu zählen ist.[1]
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen