Ein Nebenprodukt ist ein Stoff oder Gegenstand, der bei einem Herstellungsverfahren anfällt, dessen hauptsächlicher Zweck nicht auf die Herstellung dieses Stoffes oder Gegenstandes gerichtet ist.

 
Praxis-Beispiel

Nebenprodukt

Aus Zuckerrohr wird Haushaltszucker (Rohrzucker) hergestellt. Bei der Zuckerproduktion fällt Melasse als Nebenprodukt an. Die Melasse wird u. a. für Futtermittel, für die Vermehrung von Mikroorganismen oder für das Brennen von Rum verwendet.

Ein Nebenprodukt ist kein Abfall, wenn nach § 4 Abs. 1 KrWG

  1. sichergestellt ist, dass der Stoff oder Gegenstand weiter verwendet wird,
  2. eine weitere, über ein normales industrielles Verfahren hinausgehende Vorbehandlung hierfür nicht erforderlich ist,
  3. der Stoff oder Gegenstand als integraler Bestandteil eines Herstellungsprozesses erzeugt wird und
  4. die weitere Verwendung rechtmäßig ist; dies ist der Fall, wenn der Stoff oder Gegenstand alle für seine jeweilige Verwendung anzuwendenden Produkt-, Umwelt- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt und insgesamt nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt führt.

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