Ein Zweckbetrieb ist gegeben, wenn
1. |
der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen, |
2. |
die Zwecke nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht werden können und |
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