Führen Erhaltungsaufwendungen innerhalb eines Veranlagungszeitraums für sich gesehen noch nicht zu einer Standardhebung, sind sie aber Teil einer Gesamtmaßnahme, die sich über bis zu 5 Jahre hinzieht und dann zu einer Standardhebung im oben genannten Sinne führt (Sanierung in Raten), so sind die Renovierungsaufwendungen insgesamt aufgrund ihrer wesentlichen Verbesserung des Gebäudes Herstellungskosten.[1]

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