Wohnungseigentümer K verlangt von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, ihm Hausgeld zurückzuzahlen. Denn die Beschlüsse, die die entsprechenden Forderungen begründet haben, sind rechtskräftig für ungültig erklärt worden. Fraglich ist, ob die Wohnungseigentümer vorher eine Rückzahlung beschließen müssen.

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