Entscheidungsstichwort (Thema)

Aufhebung eines Insolvenzverfahrens nach Vollzug der Schlussverteilung

 

Normenkette

InsO § 200

 

Tenor

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des … wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2923307

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge