Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.

 

Gründe

Die Klage ist unbegründet.

Der Klägerin steht aus § 535 Abs. 2 BGB kein Anspruch auf Zahlung rückständiger Miete für den Monat November 2006 in Höhe von 22,52 EUR gegen die Beklagte zu, denn die Beklagte war zur Minderung der Miete in der geltend gemachten Höhe berechtigt, § 536 BGB.

Unstreitig ist der Fahrstuhl des Hauses Heinrich – Heine Str. 1 in der Zeit vom 16.5.2006 bis 31.5.2006 für 16 Tage außer Betrieb gewesen. Die Wohnung der Beklagten ist im 10. Obergeschoss gelegen, so dass der Ausfall des Fahrstuhls über einen Zeitraum von 16 Tagen eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache darstellt. Das Gericht ist der Auffassung, dass eine Minderung von 20 % der Bruttomiete angemessen aber auch erforderlich ist. Bei der Lage der Wohnung im 10. OG stellt der Ausfall des Fahrstuhls eine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung dar, denn das Erreichen der Wohnung ist bei Anlegen eines objektiven Maßstabes nur unter erheblichen Mühen möglich. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die Beklagte während des Fahrstuhlausfalls Einkäufe des täglichen Lebensbedarfs in die Wohnung verbringen musste, was das Treppensteigen bis in das 10. Obergeschoss zusätzlich erschwert. Eine Minderung von 20 % erscheint daher auch unter Berücksichtigung der Dauer des Fahrstuhlausfalls angemessen und erforderlich, dies entspricht für die Zeit der Beeinträchtigung einem Betrag von 44,40 EUR (vgl. auch AG Charlottenburg GE 1990, 423; 10 % bei Lage der Wohnung im 4. OG).

Die von der Beklagten im Monat November 2006 zurückgehaltene Miete in Höhe von 22,52 EUR ist somit von der berechtigten Minderung der Beklagten gedeckt.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 Abs. 1 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit aus den §§ 708 Nr. 11, 711, 713 ZPO.

 

Unterschriften

Kreikenbohm

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2153766

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