Tenor
1. Der Beschluss unter Tagesordnungspunkt 10 über die Beauftragung der Fa. I.H. S mit Arbeiten zur Dachsanierung, gefasst auf der Eigentümerversammlung vom 08.06.2021 der Wohnungseigentümergemeinschaft S-straße … H D-str. … C, wird für ungültig erklärt.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
3. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Die Klägerin ist Miteigentümerin in der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft. S-str-…/D-str. … C.
Die WEG besteht aus einem Wohngebäude mit insgesamt 43 Wohnungseinheiten und einer Tiefgarage. Das im Gemeinschaftseigentum stehende Flachdach der WEG ist undicht und komplett zu erneuern. Durch die Undichtigkeiten sind bereits mehrfach erhebliche Wasserschäden verursacht worden. Die Kosten für eine einmalige und komplette Gesamterneuerung des Flachdaches sind jedoch immens und von der WEG nicht auf einmal tragbar. Deswegen hat sich die WEG entschieden, nach einem mehrjährigen Sanierungsplan stufenweise vorzugehen und jährlich einzelne Teilbereiche des Daches nach Dringlichkeit zu sanieren bzw. zu erneuern.
So wurde auf der Eigentümerversammlung vom 26.4.2018 unter TOP 7 bestandskräftig beschlossen, dass die Sanierung/Erneuerung einer 1. Teildachfläche von insgesamt circa 210 qm mit Kosten in Höhe von 53.000,– Euro genehmigt wird. Hierfür lagen 3 Vergleichsangebote der Fachfirmen I & D fL. aus C, I G Bedachungs GmbH & Co.KG aus C und I.H. S Bedachungen aus S vor, welche den Eigentümern vor der Beschlussfassung vom 26.4.2018 erteilt wurden und vorlagen. Gemäß Beschlussfassung vom 26.4.2018 unter TOP 7 erfolgte sodann die Beauftragung der Fachfirma I.H. Bedachungen für die Erneuerung/Sanierung der 1.Teildachfläche, da diese als fachkompetent eingestuft wurde und der günstigste Anbieter war. Ebenso wurde auf der Versammlung vom 26.4.2018 unter TOP 7 bestandskräftig beschlossen, dass der Architekt. D als Sonderfachmann die Dacharbeiten begleitet und bauüberwacht sowie die Arbeiten abnimmt und die Rechnungen der Fachfirma H.G. Reitz Bedachungen prüft und freigibt. Dieses ist dann auch vorliegend ohne Beanstandungen von D erfolgt. Die Fachfirma I.H. S Bedachungen führte diese Dachsanierungsarbeiten fachgerecht und ohne Beanstandungen im Jahr 2018 durch.
Auf der Eigentümerversammlung vom 7.5.2019 unter TOP 6 wurde aufgrund der o.g. fachgerechten Dacharbeiten der Fachfirma I.H. S Bedachungen bestandskräftig die Sanierung/Erneuerung der 2. Teildachfläche von circa 300 qm ebenfalls durch die Fachfirma I.H.S. Bedachungen in Höhe von 45.000,– Euro beschlossen. Ebenso wurde unter TOP 6 bestandskräftig beschlossen, dass der Architekt. D wieder als Sonderfachmann die Dacharbeiten begleitet und bauüberwacht sowie die Arbeiten abnimmt und die Rechnungen der Fachfirma I H S Bedachungen prüft und freigibt. Dieses ist dann auch vorliegend ohne Beanstandungen von D erfolgt. Die Fachfirma I.H. S Bedachungen führte diese zweiten Dachsanierungsarbeiten ohne Beanstandungen im Jahr 2019 durch.
Auf der Eigentümerversammlung vom 16.6.2020 unter TOP 7 wurde aufgrund der o.g. beanstandungsfreien Dacharbeiten der Fachfirma I H S Bedachungen bestandskräftig die Sanierung/Erneuerung der 3. Teildachfläche von circa 300 qm ebenfalls durch die Fachfirma I H S Bedachungen gemäß ihrem Angebot in Höhe von 61.057,67 Euro beschlossen. Ebenso wurde unter TOP 7 bestandskräftig beschlossen, dass der Architekt D wieder als Sonderfachmann das Angebot und Auftrag prüft, die Dacharbeiten begleitet und bauüberwacht sowie die Arbeiten abnimmt und die Rechnungen der Fachfirma I H S Bedachungen prüft und freigibt. Dieses ist dann auch vorliegend ohne Beanstandungen des Herrn Architekt D erfolgt. Die Fachfirma I H S Bedachungen führte diese dritten Dachsanierungsarbeiten beanstandungsfrei im Jahr 2020 durch.
Auf der streitgegenständlichen Versammlung vom 8.6.2021 unter TOP 10 wurde in Folge der o.g. Dacharbeiten der Fachfirma I H S Bedachungen die Sanierung/Erneuerung der 4. Teildachfläche von circa 285 qm ebenfalls durch die Fachfirma I H S Bedachungen gemäß ihren beiden Angeboten vom 24.2.2021 in Höhe von 68.741,48 Euro beschlossen. Vergleichsangebote wurden nicht eingeholt. Ebenso wurde unter TOP 10 beschlossen, dass der Architekt D wieder als Sonderfachmann die Angebote und Auftrag prüft, die Dacharbeiten
begleitet und bauüberwacht sowie die Arbeiten abnimmt und die Rechnungen der Fachfirma I H S Bedachungen prüft und freigibt.
Die Beschlussfassung lautet ausweislich des Protokolls wie folgt:
„Beschluss Beauftragung:
Die Eigentümerversammlung beschließt, den Verwalter zu ermächtigen, namens und im Auftrage sowie auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft die Fa. I H S Bedachungen auf der Grundlage deren vorliegenden Angebote vom...