rechtskräftig
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 29.750,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 8.330,00 EUR seit 30.09.2017, aus 8.330,00 EUR seit 30.09.2017, aus 8.330,00 EUR seit 30.09.2017 und aus 4.760,00 EUR seit 30.09.2017 zu bezahlen Zug um Zug gegen Abtretung der auf Zahlung dieser Beträge gerichteten Gewährleistungsansprüche gegen Herrn Dipl.-Ing. Architekt ….
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 28 % und die Beklagte 72 %.
4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund dieses Urteils jeweils vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 41.150,22 EUR festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten um Schadensersatz.
Die Beklagte war bis zum 31.12.2015 die Verwalterin der klagenden Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Anwesen hat zehn Stockwerke, an drei Fassaden sind Balkone, die sanierungsbedürftig waren bzw. sind. Es wurden an zwei Fassaden Sanierungsarbeiten an Baikonen und Brüstungsgeländern ausgeführt. Die Beklagte tätigte in diesem Zusammenhang auf sieben in den Jahren 2011–2013 gestellte Rechnungen spätestens einen Monat nach Rechnungsdatum Zahlungen in Höhe von insgesamt 40.748,59 EUR an den Architekten (in seinen Rechnungen als Dipl. Ing. bezeichneten) … sowie eine Zahlung von 401,63 EUR an die … (Statiker) aus dem Vermögen der Klägerin. Ein schriftlicher Architektenvertrag wurde nicht geschlossen.
Es handelt sich um folgende Rechnungen:
1. Honorarrechnung vom 10.04.2011 für in der Zeit vom 11.03.2011–10.04.2011 erbrachte Architektenleistungen zur Untersuchung der Balkone, pauschal incl. Fahrt- und Nebenkosten 1.965,00 EUR
2. Honorarrechnung vom 24.09.2011 für in der Zeit vom 21.04.2011–20.09.2011 erbrachte Leistungen zur Vorbereitung der Sanierungsleistungen an den Baikonen à 703,59 EUR (7,7 h zu je 70.00 EUR sowie 4×10 = 40,00 EUR Fahrtkosten und 26,25 EUR pauschale Nebenkosten)
3. Honorarrechnung, 1. Abschlagsanforderung vom 24.03.2012 für Architektenleistungen zur Vorbereitung der Sanierungsarbeiten an den Baikonen über 8.330,00 EUR brutto (7.000,00 EUR netto)
4. Honorarrechnung, 2. Abschlagsanforderung vom 12.01.2013 für Architektenleistungen zur Begleitung der Ausführung der Sanierungsarbeiten an den Baikonen über 16.660 EUR brutto abzüglich der ersten Abschlagszahlung, somit 8.330,00 EUR brutto
5. Honorarrechnung, 3. Abschlagsanforderung 04.02.2013 für Architektenleistungen zur Begleitung der Ausführung der Sanierungsarbeiten an den Baikonen über 24.990,00 EUR brutto abzüglich der vorangegangenen Abschlagszahlungen, somit 8.330,00 EUR brutto
6. Honorarrechnung, 4. Abschlagsrechnung vom 25.08.2013 für Architektenleistungen zur Begleitung der Ausführung der Sanierungsarbeiten an den Baikonen über 33.320,00 EUR brutto abzüglich der vorangegangenen Abschlagszahlungen, somit 8.330,00 EUR brutto
7. Honorarrechnung, 5. Abschlagsanforderung vom 27.12.2013 für Architektenleistungen zur Begleitung der Ausführung der Sanierungsarbeiten an den Baikonen nach Fertigstellung des 2. Bauabschnitts über 38.080,00 EUR brutto abzüglich der vorangegangenen Abschlagszahlungen (= 4.760.00 EUR brutto)
Die Rechnung der … vom 07.07.2011 umfasst 4,5 Stunden zu je 75,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer.
In der Eigentümerversammlung vom 27.01.2011 wurde bezüglich der Balkone ein Beschluss gefasst.
Im Protokoll der Eigentümerversammlung am 20.09.2011 heißt es:
Der Architekt … erläuterte die am 11., 12. und 24.03.2011 zusammen mit dem Statiker Herr … (Büro …) vor Ort durchgeführte Überprüfung der Balkone. Dabei wurden die Beton-Balkonbrüstungen, Stahlgeländer, Decken und Böden überprüft. Der Zustand wurde in dem Begehungsprotokoll vom 10.04.2011 dokumentiert. Zusammenfassend wurde festgestellt, dass eine Sanierung der untersuchten Teile auf Grund des maroden Gesamtzustandes dringend notwendig ist. Die …erläuterte die dazu notwendigen Arbeiten auf Grund der Vorgaben von Herrn … und die dazu eingeholten Angebote. Die anfallenden Gesamtkosten der Balkonsanierung werden mit ca. 450.000,00 EUR beziffert. Die … wies in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit hin, diese Sanierung auf drei Jahre zu verteilen (beginnend im ersten Jahr mit der Ostseite, im zweiten Jahr dann die Südseite und im dritten Jahr abschließend die Westseite).
In der Eigentümerversammlung am 20.09.2011 wurde sodann beschlossen:
a) Herr … wird als Architekt beauftragt, umgehend mit der Ausschreibung für die anstehenden Sanierungsarbeiten (im Protokoll der Eigentümerversammlung mit ca. 450.000,00 EUR beziffert, Anm. d. G.) zu beginnen. Mit den Sanierungsarbeiten selbst wird dann im Frühjahr 2012 vor Ort begonnen.
b) Vor der Auftragsvergabe werden die Angebote einem Gremium, bestehend aus den …. vorgelegt und mit diesen unter Leitung des Architekten … die Vergabe abgestimmt.
c) Die Sanierungsarbeiten werden auf drei Jahre verteilt. Begonnen wird im Frühjahr 2012 auf der Ostseite. …
d) Die Finanzierung der ...