Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Zustimmung zu einem Balkonkraftwerk.

 

Leitsatz (amtlich)

Ein Beschluss über die Ermächtigung und Beauftragung des Verwalters, rechtliche Mittel gegen das Aufhängen von Sonnenkollektoren an Balkonbrüstungen durch einzelne Wohnungseigentümer zu ergreifen, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung. Ein Negativbeschluss über die Genehmigung der Maßnahme ist nicht für ungültig zu erklären. Ein Anspruch auf Zustimmung zu einer solchen baulichen Veränderung besteht nicht.

 

Orientierungssatz

Der Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Zustimmung zu einem Balkonkraftwerk.

 

Normenkette

WoEigG §§ 20, 44-45

 

Gründe

Parallelentscheidung zum Urteil des AG Konstanz 4 C 425/22 WEG vom 09.02.2023. Zu den Gründen s. dort.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI16181073

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