Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung liegt vor, wenn der Mieter einem anderen Mieter des Wohnhauses, der sich bei ihm wegen nächtlicher Ruhestörung durch laute Musik beschwert, Gewalt androht. Dabei ist ein mittels Handy aufgenommenes Video des bedrohten Mieters als Beweismittel verwertbar.

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