Bei einer Auftragsvergabe mit einem höheren Wert als 3.000 EUR müssen mindestens 3 Vergleichsangebote eingeholt und den Wohnungseigentümern vorgelegt werden, um eine angemessene und hinreichende Vergleichsbasis zur Abwägung der in Rede stehenden Arbeiten und Aufträge zu ermöglichen.

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