Beschließen die Wohnungseigentümer mehrheitlich die Kündigung des Kabelversorgungsvertrags, dürfte ein weiterer Beschluss über das Abtrennen der Kabelempfangsanlage vom Allgemeinstrom aus Gründen der Treuwidrigkeit gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verstoßen. Notfalls ist ein Zwischenzähler zur Verbrauchsermittlung einzubauen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Montage eines Zwischenzählers zur Verbrauchserfassung kostenmäßig in keinem Verhältnis zu den äußerst geringen Allgemeinstromkosten stehen dürfte.

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