Bei einer anerkannten oder auch unbestrittenen Forderung handelt es sich stets um eine solche, die auch in einem Rechtsstreit entweder entscheidungsreif festgestellt oder aber nicht bzw. nicht schlüssig bestritten wird.[1] In solchen Fällen kann also bereits vor einer Gerichtsentscheidung und/oder Rechtskraft dieser Entscheidung aufgerechnet werden.

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