Der Vermieter kann sich auf eine höhere als die nach der Mietpreisbremse zulässige Miete berufen, wenn er im Streitfall den Mietvertrag, den er mit dem Vormieter geschlossen hat, vorlegt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge