Die Schlichterstelle übermittelt den Parteien das Ergebnis des Verfahrens, insbesondere also die Bestätigung des Zustandekommens der Einigung in Textform mit den erforderlichen Erläuterungen.[1]

Wenn es nicht zur Einigung kommt, erhalten die Parteien eine Bescheinigung über den erfolglosen Einigungsversuch.[2]

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