In dem vom AG Stuttgart entschiedenen Fall planten die Mieter die Installation der Solaranlage auf ihrem Balkon und baten den Vermieter mehrfach vergeblich um Zustimmung. Obwohl der Vermieter der Installation widersprach, installierten die Mieter schließlich eine Solaranlage auf dem Balkon, mit welcher sie Strom in das Stromnetz des Balkons einspeisten. Sie meldeten die Anlage beim Netzbetreiber an. Zudem wurden eventuelle Risiken durch die Solaranlage über eine private Haftpflichtversicherung abgesichert. Die Vermieter verlangten die Entfernung der auf dem Balkon der Mietwohnung installierten Solaranlage.

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