Werden durch Bauarbeiten auf einem Grundstück Schäden an einem Nachbargrundstück verursacht, kommt auch eine Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB im Hinblick auf die einen Bauherrn treffenden Verkehrssicherungspflichten in Betracht. Des Weiteren besteht ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB, der sich nicht nur gegen den Eigentümer des beeinträchtigenden Grundstücks, sondern auch gegen den Nutzer bzw. den für die beeinträchtigende Nutzungsart Verantwortlichen richtet, also auch gegen den Bauherrn, der für die Durchführung der Bauarbeiten und damit die beeinträchtigende Nutzungsart verantwortlich ist.[1]

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