Zu den nicht versicherten Leistungen gehören nach § 5 BFV:

  • Folgekosten aufgrund nicht erbrachter Bauvertragsleistungen, wie z.B. Vertragsstrafen, Schadensersatzansprüche, Verzugsschadensleistungen,
  • Kosten, die aufgrund nicht vereinbarungsgemäßer Teilzahlungen entstanden sind (z.B. zu frühe Teilzahlung),
  • Ansprüche, für die in Bezug auf das Bauvorhaben eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.

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