Nach der Gemeinschaftsordnung können bauliche Veränderungen mit einer qualifizierten Mehrheit von 2/3 aller Stimmen beschlossen werden, sofern dadurch nicht die Rechte einzelner Wohnungseigentümer "erheblich" beeinträchtigt werden. Für bestimmte Modernisierungsmaßnahmen bedarf es sogar nur einer einfachen Mehrheit. Die Wohnungseigentümer streiten insoweit, was gilt, wenn mit braunem Farbanstrich versehene Balkonverkleidungen durch mit Sichtschutzfolie versehenes Glas ersetzt werden soll.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge