Bei der Förderung sind insbesondere zu berücksichtigen
1. |
die regionalen und örtlichen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse, |
3. |
die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen sowie ausgewogener Siedlungsstrukturen, |
4. |
der sparsame Umgang mit Grund und Boden, die ökologischen Anforderungen an den Bau von Wohnraum und die Anforderungen Kosten sparenden und Ressourcen schonenden Bauens, |
5. |
Maßnahmen, die im Zusammenhang mit städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen stehen, |
6. |
der Beitrag des genossenschaftlichen Wohnens zur Erreichung der Ziele der Wohnraumförderung, |
7. |
die Vermeidung nicht gerechtfertigter Wohnkostenentlastungen, |
8. |
besondere Ansätze zur Weiterentwicklung nachhaltiger Wohnraumversorgung. |
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