Die Bedeutung, die das Wohnungseigentum mittlerweile erlangt hat, ist nicht zu unterschätzen. Der Gesetzgeber ging im Jahr 2020 davon aus, es gebe insgesamt 42,24 Millionen Wohnungen. Davon seien 9,29 Millionen Eigentumswohnungen.[1] Die Zahl der Wohnungseigentümer wurde mit 5,66 Millionen geschätzt. Die Quote der insgesamt rund 40,6 Millionen Haushalte, die über ein oder mehrere Wohnungseigentumsrechte verfügen, liege demnach bei rund 14 %. Nach statistischen Erhebungen soll die Zahl der selbstgenutzten Eigentumswohnungen (4,87 Millionen) und der vermieteten Eigentumswohnungen (4,42 Millionen) annähernd gleich groß sein. Es wird deshalb von einer Vermietungsquote von 50 % ausgegangen.[2]

Es liegen keine Informationen vor, wie viele Wohnungseigentumsanlagen durch einen gewerblichen Verwalter verwaltet werden. Der Gesetzgeber ging davon aus, es seien 90 %. Ferner ging er davon aus, eine Wohnungseigentumsanlage bestehe durchschnittlich aus 25 Einheiten. Legt man diese Zahlen zugrunde, gibt es rund 93.000 Wohnungseigentumsanlagen ohne einen gewerblichen Verwalter.

[1] BT-Drs. 19/18791, S. 32.
[2] BT-Drs. 19/18791, S. 32.

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