Die Wohnungseigentümer beschließen, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aufgrund des "vorliegenden Angebots" das "Angebot der X-GmbH" annehmen soll. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. Streitig ist u. a., ob dieser Beschluss "bestimmt" genug ist.
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