Die Wohnungseigentümer beschließen, 4 vom Bauträger vorgesehene, aber nicht gebaute, Stellplätze herzustellen. Wie die Herstellung im Einzelnen aussehen soll, soll später durch einen gesonderten Beschluss bestimmt werden. Ferner wird beschlossen, für die Herstellung neben dem bereits vorliegenden Angebot 2 weitere einzuholen. Gegen diese Beschlüsse geht Wohnungseigentümer K vor. Mit Erfolg!

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