Alexander C. Blankenstein
5.1.1 Anwaltsbeauftragung
Wird die Klage dem Verwalter zugestellt und kommt aufgrund der Komplexität der Materie eine Verfahrensführung durch ihn nicht in Betracht – auch weil sich der Verwalter nicht dem Vorwurf mangelhafter Verfahrensführung ausgesetzt sehen möchte –, sollte die Klage möglichst unverzüglich an einen Rechtsanwalt weitergeleitet und dieser mit der Vertretung der übrigen beklagten Wohnungseigentümer beauftragt werden. Die entsprechende Ermächtigung hierzu verleiht dem Verwalter die Bestimmung des § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG. Eines vorherigen Beschlusses der Wohnungseigentümer bedarf es insoweit nicht.
Die Beauftragung des Rechtsanwalts sollte niemals auf "die lange Bank" geschoben werden, sondern möglichst umgehend erfolgen. In aller Regel wird nämlich die beklagte Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in der begleitenden richterlichen Verfügung aufgefordert, binnen 2 Wochen ihre Verteidigungsabsicht anzuzeigen, sofern das Gericht das schriftliche Vorverfahren anordnet. Die 2-Wochen-Frist ist in § 276 Abs. 1 ZPO geregelt. Da es sich um eine sog. "Notfrist" handelt, kann diese vom Gericht nicht verlängert werden. Wird sie nicht eingehalten, ergeht auf entsprechenden Antrag des klagenden Wohnungseigentümers nach § 331 Abs. 3 ZPO ein Versäumnisurteil gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
Herrn/Frau Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
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Per Telefax vorab an: 0211/4444444
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt _____ / Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin _____,
wie bereits telefonisch besprochen, übersende ich Ihnen in der Anlage die am heutigen Tag seitens des Amtsgerichts Düsseldorf zugestellte Klage des Wohnungseigentümers Müller gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer "Erlenweg 14-18 in 40589 Düsseldorf" nebst eingereichten Anlagen.
Ich beauftrage Sie hiermit mit der Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
Mit freundlichen Grüßen
Verwalter/Verwalterin
5.1.2 Verteidigungsanzeige durch Verwalter
Für den Fall, dass der Verwalter innerhalb der 2-Wochen-Frist keinen geeigneten Rechtsanwalt findet, muss er als Verfahrensführungsbefugter selbst die Verteidigungsbereitschaft für die beklagte Gemeinschaft der Wohnungseigentümer anzeigen.
Amtsgericht Düsseldorf
– Abteilung für WE-Sachen –
Werdener Straße 1
40227 Düsseldorf
Per Telefax vorab an: 0211 / 875651160
In der Wohnungseigentumssache
514 C 67/19
Meier ./. WEG "Erlenweg 14-18 in 40589 Düsseldorf"
zeige ich als Verwalter und Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zunächst die Vertretung der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer an. Diese wird sich gegen die Klage verteidigen. Die Klageerwiderung folgt durch einen noch zu beauftragenden Rechtsanwalt. Eine Anwaltsbeauftragung war bislang noch nicht möglich.
Schulze
als Verwalter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer "Erlenweg 14-18 in 40589 Düsseldorf"
5.1.3 Früher erster Termin
Auch wenn das Gericht statt eines schriftlichen Vorverfahrens anzuordnen, einen frühen ersten Termin bestimmt, wird in der richterlichen Verfügung der Termin zur mündlichen Verhandlung mitgeteilt. Daneben wird die beklagte Gemeinschaft der Wohnungseigentümer binnen bestimmter Frist aufgefordert, auf die Klage zu erwidern.
Vereinzelt kurze Fristen zur Klageerwiderung
Immer noch herrscht bei Gerichten vereinzelt die Unsitte, eine Frist zur Klageerwiderung von nur 2 Wochen zu setzen. Eine derart kurze Frist ist in aller Regel auch für Anwälte zu kurz. Sollte jedenfalls noch kein Rechtsanwalt gefunden sein, sollte der Verwalter zur Sicherheit Fristverlängerung beantragen.
Musterschreiben: Antrag auf Fristverlängerung
Amtsgericht Düsseldorf
– Abteilung für WE-Sachen –
Werdener Straße 1
40227 Düsseldorf
Per Telefax vorab an: 0211 / 875651160
In der Wohnungseigentumssache
514 C 67/19
Meier ./. WEG "Erlenweg 14-18 in 40589 Düsseldorf"
ist mir als Verwalter der WEG "Erlenweg 14-18 in 40589 Düsseldorf" am heutigen Tag die Klage zugestellt worden. In der begleitenden richterlichen Verfügung wurde eine Frist zur Erwiderung auf die Klage von 2 Wochen gesetzt. Mit der Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer soll ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Eine Anwaltsbeauftragung kann allerdings erst am _____ erfolgen.
Im Hinblick auf die zweiwöchige Frist zur Klageerwiderung beantrage ich,
die Frist zur Klageerwiderung um 2 Wochen zu verlängern.
Schulze
als Verwalter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer "Erlenweg 14-18 in 40589 Düsseldorf"
Zustellung allein der Klageschrift ohne Klagebegründung
Immer noch stellenweise verbreitete Unsitte ist es, dass Gerichte lediglich die Klageschrift zustellen und entsprechende Fristen für die Abgabe der Verteidigungsbereitschaft und die Klageerwiderung setzen, obwohl noch gar keine Klagebegründung vorliegt. Bekanntlich ist die Anfechtungsklage gem. § 45 Satz 1 WEG innerhalb einer Frist von ein...