Textbaustein Versammlungsprotokoll: Längerfristige Abwesenheit
TOP Sonstiges: Anzeige längerfristiger Abwesenheit
Hält sich ein Wohnungseigentümer voraussichtlich länger als 3 Monate nicht an seinem, dem Verwalter als Zustelladresse mitgeteilten Wohnsitz auf, sollte dem Verwalter ein Zustellungsvertreter bekannt gegeben werden.
Dieser Hinweis dürfte im Sinne eines jeden Wohnungseigentümers sein (beispielsweise in dem Fall eines längeren Kur- oder Krankenhausaufenthalts, um stets "auf dem Laufenden" zu sein, was die Belange der Eigentümergemeinschaft betrifft). Freilich kann zusätzlich die Benennung eines Stimmrechtsvertreters angeregt werden.
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