Textbaustein Versammlungsprotokoll: Vermietung von Sondereigentum
TOP Sonstiges: Anzeige der Vermietung des Sondereigentums
Wohnungseigentümer, die ihr Sondereigentum an Dritte vermieten oder verpachten, sollten dies dem Verwalter möglichst unverzüglich mitteilen, und zwar unter vollständiger Namensnennung des Mieters bzw. Pächters.
Die Kenntnis der tatsächlichen Bewohner der Wohnanlage ist für den Verwalter insbesondere dann wichtig, wenn es um Verstöße gegen die Hausordnung geht. In Ferienhausanlagen dürfte die Bereitschaft zu einer entsprechenden Mitteilung angesichts hoher Fluktuation nicht allzu groß sein.
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