Alexander C. Blankenstein
Kurzbeschreibung
Mit diesem Beschluss bestellt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen neuen Verwalter und beauftragt den Vertreter der Gemeinschaft gegenüber dem Verwalter mit der Unterzeichnung des Verwaltervertrags.
Verwalterbestellung
Bei der Bestellung des Verwalters haben sich mit Inkrafttreten des WEMoG keine Änderungen gegenüber der alten Rechtslage ergeben:
- Nach wie vor gilt nach § 26 Abs. 2 WEG die Bestellungshöchstdauer von 5 Jahren sowie eine auf 3 Jahre verkürzte Höchstdauer im Fall der Verwalterbestellung nach Begründung von Wohnungseigentum. Wird der Höchstbestellungszeitraum von 5 bzw. 3 Jahren überschritten, führt dies zur Teilnichtigkeit des Bestellungsbeschlusses hinsichtlich des Überschreitungszeitraums. Im Übrigen bleibt der Beschluss gültig.
- Unverändert ist die Wiederbestellung des Verwalters in beiden Fällen für jeweils wiederum maximal 5 Jahre möglich.
- Nach wie vor kann der Beschluss über die Wiederbestellung nach der inhaltlich unveränderten Regelung des § 26 Abs. 2 Satz 2 WEG maximal ein Jahr vor Ablauf des Bestellungszeitraums gefasst werden. Wird die Wiederbestellung des Verwalters entgegen den gesetzlichen Vorgaben länger als ein Jahr vor Ablauf des Bestellungszeitraums vorgenommen, so ist der entsprechende Beschluss nichtig.
Einschränkung oder Erweiterung der Rechte und Pflichten des Verwalters (Muster 2)
Sollen dem Verwalter im Vertrag weitergehende Rechte gemäß § 27 Abs. 2 WEG eingeräumt werden, bedarf dies ausdrücklicher Beschlussfassung. Nach vorerwähnter Bestimmung können die Wohnungseigentümer die Rechte und Pflichten des Verwalters nach § 27 Abs. 1 WEG durch Beschluss einschränken oder erweitern. Nach vorerwähnter Bestimmung ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen oder zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Augenscheinlich ist die Regelung absolut konturenlos, weshalb entsprechende eine Konkretisierung, abgestimmt auf die jeweils zu verwaltende Gemeinschaft, erforderlich ist, sodass der Verwalter zumindest einigermaßen über eine Leitlinie verfügt, wann er eigenständig handeln kann und wann es der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer für eine konkrete Maßnahme bedarf.
Abstimmungsvorgang bei mehreren Kandidaten für das Verwalteramt (Muster 3)
Bei mehreren Kandidaten ist im Rahmen der konkreten Beschlussfassung über die Bestellung des Verwalters zunächst durch unverbindliche Beschlussanträge zu ermitteln, auf welchen Verwalter die meisten Stimmen entfallen. Sodann wird dieser Verwalter förmlich durch Beschlussfassung zum Verwalter bestellt. Entsprechendes sollte in der Versammlungsniederschrift dokumentiert werden. In die Beschluss-Sammlung ist lediglich der Bestellungsbeschluss selbst einzutragen.
Bestellung des Verwalters (einfach)
TOP XX: Verwalterbestellung und Abschluss des Verwaltervertrags
Frau/Herr/Firma ________ wird mit Wirkung ab dem ________ für drei Jahre bis zum ________ zum Verwalter bestellt. Die Grundvergütung beträgt monatlich je verwalteter Wohnung ____ EUR, je verwalteter Teileigentumseinheit ____ EUR sowie je ____ EUR je verwalteter Garage bzw. Stellplatz. Die Vergütung versteht sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzlich erhält der Verwalter die vertraglich geregelte Sondervergütung für die im Verwaltervertrag geregelten Zusatzleistungen.
Die Verwaltungsbeiratsvorsitzende wird den Verwaltervertrag als Vertreterin der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter Frau/Herrn/Firma ________ und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
______________
Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.
Bestellung des Verwalters (mit Einschränkung/Erweiterung gem. § 27 Abs. 2 WEG)
TOP XX Verwalterbestellung
Firma _________ wird ab dem ________ bis zum ________ zur Verwalterin bestellt. Die Grundvergütung beträgt ab dem ________ bis ________ brutto ___ EUR/Wohnung/Monat inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats wird beauftragt und bevollmächtigt, den endgültigen Verwaltervertrag mit einer Laufzeit über die gesamte Bestelldauer als Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter mit der Firma _________ auszuhandeln und diesen zu unterzeichnen. In diesem Zusammenhang ermächtigen die Wohnungseigentümer den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats dazu, Firma _________ die Befugnis einzuräumen,
- gerichtliche Verfahren bezüglich rückständiger Hausgelder auch unter Beauftragung eines Rechtsanwalts für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einzuleiten und zu führen;
- Erhaltungsmaßnahmen mit einem Kostenvolumen bis _____ EUR brutto im Einzelfall, begrenzt auf eine jährliche Gesamtsumme von _____ EUR brutto eigenständig in Au...