Hierzu gehören die Kosten für den Betrieb eines hauseigenen Brunnens, einer Pumpanlage oder eines kleinen Wasserwerks.

Nicht abgerechnet werden dürfen Reparaturkosten der Wasserversorgungsanlage.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge