Eine Betriebskostenabrechnung ist bezüglich der Position "Tiefgarage" formell unwirksam, da der Mieter der bloßen Angabe "Tiefgarage" ohne nähere Erläuterung nicht entnehmen kann, welche Kosten sich im Einzelnen hinter dieser Position verbergen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge