Die Vermieterin und die Mieter einer Wohnung streiten über die Vorlage von Abrechnungsbelegen.

Die Vermieterin hatte die Betriebskostenabrechnungen für mehrere Jahre erstellt. Die Mieter machten ihr Recht auf Belegeinsicht geltend und verlangten, die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege im Original einzusehen. Die Vermieterin hat den Mietern stattdessen Kopien der Belege übersandt. Dies reicht den Mietern nicht. Sie dringen weiterhin auf Einsicht in die Originale.

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