Verfahrensgang
OLG Stuttgart (Urteil vom 27.09.2006; Aktenzeichen 14 U 11/06) |
LG Heilbronn (Aktenzeichen 23 O 82/04 KfH) |
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 27. September 2006 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 420 351,62 EUR festgesetzt.
Fundstellen
Haufe-Index 2833604 |
DStR 2007, 2270 |
NWB 2008, 505 |
ZIP 2007, 2364 |
NZI 2008, 41 |
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