Verfahrensgang

OLG Stuttgart (Urteil vom 27.09.2006; Aktenzeichen 14 U 11/06)

LG Heilbronn (Aktenzeichen 23 O 82/04 KfH)

 

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 27. September 2006 aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 420 351,62 EUR festgesetzt.

 

Fundstellen

Haufe-Index 2833604

DStR 2007, 2270

NWB 2008, 505

ZIP 2007, 2364

NZI 2008, 41

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